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DER
BERUF DES DENTALHYGIENIKERS UND SEINE ENTWICKLUNG IN EUROPA
Der Beruf der Diplomdentalhygienikerin bzw. des
Diplomdentalhygienikers hat international 95 Jahre Tradition. Seit 1913 wurde
in den U.S.A. (und seither in der Mehrzahl der industrialisierten Länder) die
Aufgabe der Patientenversorgung auf zwei diplomierte Berufe aufgeteilt:
ZahnmedizinerInnen und Dentalhygienikerinnen. Mittlerweile wird der Beruf in
über 25 Ländern ausgeübt und gelehrt. Generell handelt es sich um einen
paramedizinischen Beruf, der zumindest über eine Fachhochschulausbildung
erreichbar ist. In den letzten Jahren zeichnet sich ein Trend zu Ausbildungen
mit universitärem Charakter und akademischen Abschlüssen ab. Die
erste Ausbildung erfolgte 1974, als die Notwendigkeit für zahnmedizinische
Vorbeugung auf breiter Ebene erkannt wurde. Zudem herrschte ein Mangel an Zahnärzten,
also stellte der neue Beruf keine ökonomische Bedrohung dar, die bei der Gründung
des Berufsstandes (wie in vielen anderen Ländern) Kontroversen entfacht hätte. Das
erste Curriculum orientierte sich nach norwegischem Vorbild und dauerte 2,5
Jahre. Die Ausbildung wurde staatlich finanziert, mit Universitätszahnkliniken
affiliiert und erhielt daher sofort gesetzliche Anerkennung.
Einstiegsvoraussetzung war und ist die Matura. Heute sind DentalhygienikerInnen
durch eine Gesetzesänderung dazu autorisiert, in eigenen Praxen ohne zahnärztliche
Kontrolle zu behandeln. Ihre Patienten erhalten jedoch nicht den staatlichen
finanziellen Behandlungszuschuß, wie er für die DH-Behandlung in einer
Zahnarztpraxis gewährt wird. England: Das
Berufsfach wurde 1954 legalisiert, die Dauer des ersten Ausbildung betrug ein
Jahr. Bereits 1943 wurden in der Royal Airforce 6-wöchige Kurse abgehalten, die
jedoch bald darauf wegen mangelhafter fachlicher Vorbereitung eingestellt
wurden. Aber auch die 1-jährige Ausbildung entsprach nicht den Anforderungen
des Berufes, und die Ausbildungsdauer wurde mit der Zeit auf zwei und drei Jahre
verlängert und wird für höhere akademische Studien angerechnet. Ab Herbst
2000 erreicht man an der University of Manchester für das DH-Studium ein
Baccalaureate Degree. Finnland: Die
professionelle zahnmedizinische Vorbeugung wurde durch eine Gesetzesränderung
initiiert. Der Public Health Act (1972) sah sowohl restorative als auch präventive
Versorgung vor. Die erste, ein Jahr dauernde Ausbildung erfolgte daraufhin im
Jahr 1976 an der University of Helsinki Dental School und war an dem frühen
schwedischen Ausbildungsmodell orientiert. 16 Zahnmedizinische Assistentinnen
wurden ausgebildet. Um die Entstehung des Berufsbildes ist keine Kontroverse
bekannt. Die Ausbildungsdauer beträgt seit 1987 dreieinhalb Jahre und wird an
Fachhochschulen und Universitäten gelehrt. Aufnahmebedingung ist mittlerweile
die Matura. Niederlande: Da
Zahnerkrankungen ein bedenklich hohes Ausmaß erreicht hatten, beschlossen
einige engagierte Zahnärzte, sich an internationalen Vorbeugungsinitiativen zu
orientieren und initiierten die DH Bewegung. Zu Beginn stellte der Staat
Stipendien für mehrjährige Studien in den U.S.A. zur Verfügung. Jene die
deieses Angebot wahrgenommen hatten, hatten den Auftrag nach ihrer Ausbildung in
die Niederlande zurückzukehren und in den ersten Lehrgängen organisatorisch
und pädagogisch mitzuwirken. Die
hohen Kosten der Stipendien beschleunigten die Entstehung der ersten heimischen
Ausbildungslehrgänge. Der erste währte zwei Jahre und erfolgte 1968 in
Utrecht, danach an der Universität Amsterdam (1971), Nijmegen (1972), an der
Freien Universität Amsterdam (1974) und in Groningen (1995). 1992 wurde die
Ausbildungsdauer auf drei Jahre verlängert. Alle Ausbildungen sind Teil einer
„University of Professional Education“ . Gesetzliche
Rahmenbedingungen für den Beruf wurden ab 1963 vom Gesetz für „paramedical
professions“ administriert (1974: “Dental Hygienists Resolution“). Seit
Dezember 1997 erfolgt die Diplomierung unter einem Gesetz für Berufe in der
individuellen Gesundheitsversorgung. Der Berufstitel ist seither gesetzlich
geschützt (Law on Professions in Individual Health Care - BIG). In
den Niederlanden wird Dentalhygiene als Berufsfach von manchen Zahnärzten
aufgrund wirtschaftlicher Ängste kontroversiell betrachtet, obwohl die Anzahl
der Befürworter ständig steigt. Norwegen: Norwegen
war das erste Land Europas, in dem der Beruf implementiert wurde. Die ersten
DentalhygienikerInnen wurden 1924 in Oslo ausgebildet, eine Zeit, in der die
wissenschaftliche Literatur vermehrt auf die Bedeutung der Oralhygiene hinwies.
Nach amerikanischem Vorbild initiierte ein Zahnarzt die erste Ausbildung, da er
für seine eigene Praxis eine Dentalhygienikerin wünschte. Die zahnmedizinische
Fakultät der Universität Oslo und Oslo Public Dental Care arbeiteten an dem
ersten Programm zusammen. Von 1924 bis 1947 wurden nur vier Ausbildungsjahrgänge
durchgeführt und insgesamt 24 DentalhygienikerInnen ausgebildet. Von 1948 bis
1971 währte die Ausbildung ein Jahr und es wurden insgesamt 130 DHs graduiert.
Seit 1971 beträgt die Studiendauer zwei Jahre. 1976 eröffnete der zweite
Studienort an der Universität in Bergen, 1994 der dritte in Tromsø. In
Norwegen werden jährlich 57 DentalhygienikerInnen ausgebildet. Portugal: Der
erste, drei Jahre dauernde akademische Studienlehrgang für Dentalhygiene wurde
1983 an der Universität von Lissabon initiiert. Es war der zahnmedizinischen
Fakultät (allen voran zwei Zahnmediziner) ein Anliegen, die bedenkliche
Zahngesundheit der Bevölkerung zu verbessern. Das Ministerium für Arbeit und
Industrie unterstützte das Vorhaben, da die Gelder zur Entwicklung des
Berufsfaches unter der Prämisse zur Verfügung gestellt wurden, daß Arbeitsplätze
für Jugendliche entstehen würden. Weiters
waren Consultants der European Division der WHO (Copenhagen) sowie das
Gesundheitsministerium an der Implementierung des Berufes beteiligt. Weitere
Finanzierung kam durch eine U.S. Organisation (Project HOPE: The People to
People Health Foundation, Millwood, Virginia). 1982
wurde eine Dentalhygieneprofessorin der University of Washington, Norma Wells,
mit der Curriculumentwicklung des ersten Studienlehrgangs in Lissabon
beauftragt. Zwei Diplomkrankenschwestern begaben sich für die
DH-Ausbildung an die Universität in Genf, um später die Implementierung der
Ausbildung an der Lissabon mitzugestalten. Eine internationale Kooperation mit
der University of Washington ermöglichte Portugiesen Stipendien im Department
of Dental Hygiene. Die Kooperation der beiden Universitäten besteht nach wie
vor und portugiesische DHs haben die Möglichkeit, nach ihrem dreijährigen
Studium, durch ein staatliches Stipendium (für Studiengebühren und
Lebens-erhaltungskosten) ein weiteres Jahr im Bundesstaat Washington zu
studieren. Portugal
hat heute mit 20% international den höchsten Anteil an Männern in diesem
Berufsfach, möglicherweise, weil der Einstieg in den Beruf von Anfang an ein
akademischer war und nicht über den Weg der Zahnmedizinischen Assistenz führte,
die überwiegend von Frauen ausgeübt wird. Auch war zu Beginn nicht der
klinische Einsatz in zahnärztlichen Praxis vorrangig, da damals kaum Jobs im
privaten Sektor angeboten wurden, sondern eher die Planung, Organisation und
Administration institutionalisierter Vorbeugungsprogramme, die mit insgesamt 150
DHs bis heute noch unterbesetzt sind. Schweden: Unter
den Initiatoren des Berufsfaches findet sich ein in den U.S.A. ausgebildeter
Parodontologe. Zu Anfang erhielten Zahnmedizinische Assistentinnen die Möglichkeit,
in England eine staatlich subventionierte DH-Ausbildung zu machen, um nach ihrer
Rückkehr gemeinsam mit Zahnärzten die ersten Ausbildungslehrgänge zu
gestalten. Der erste Studienlehrgang erfolgte 1968, währte ein Jahr, war
weniger akademisch orientiert und setzte eine Ausbildung zur Zahnmedizinischen
Assistentin voraus. Der
Berufsstand wurde vom National Board of Health and Welfare zugelassen. Seit 1977
sind alle paramedizinischen Ausbildungen in das akademische System integriert.
1992 wurde die Grundausbildung auf zwei Jahre verlängert. Der Abschluß zur
Zahnmedizinischen Assistentin ist keine Einstiegsvoraussetzung mehr, sondern die
Matura. Heute
ist das Studium der Dentalhygiene zunehmend akademisch orientiert. Es ist möglich
nach 3 Jahren ein Bachelors’ und nach 4 Jahren ein Masters’ Degree in Caring
Sciences-Dental Hygiene zu erwerben. Dieses wird für Doktoratstudien in den
Gesundheitswissenschaften angerechnet. Ursprünglich
gab es Kontroversen um die Einführung des Berufes. Viele Zahnärzte fühlten
sich wirtschaftlich bedroht, obwohl Parodontologen den Beruf befürworteten und
schätzten. Anfang der 80er Jahre eröffneten mehrere neue Ausbildungsstätten
und viele DHs betraten den Jobmarkt zu gleicher Zeit, als auch eine Zunahme an
Zahnärzten zu verzeichnen war. Diese Entwicklung förderte wirtschaftliche Ängste
der Zahnärzte und infolge deren Opposition zum Dentalhygieneberuf. Mittlerweile
entspannte sich die Situation da die Nachfrage nach Zahnärzten und
DentalhygienikerInnen gestiegen ist. Schweiz: Der
erste zweijährige Ausbildungsjahrgang erfolgte 1973 nach jahrelanger
berufspolitischer Kontroverse. Durch den unermüdlichen Einsatz einiger
wegweisender, vorbeugungsorientierter Zahnärzte konnte der Beruf nach vielen Rückschlägen,
verursacht durch die zahnmedizinische Standesvertretung, dennoch in manchen
Kantonen 1975 (in der Gesamtschweiz erst 1991) legalisiert werden. Während
dieser Debatten wurden immer mehr ausländische (überwiegend amerikanische und
schwedische) DHs in der Schweiz eingesetzt. Einige von ihnen trugen zur
Erstellung der ersten Ausbildung und in der Lehre an den ersten Schulen bei. Laut
Verena Steinegger, einer Pionierin der ersten schweizerischen Ausbildung,
erbrachten die Studentinnen folgende Voraussetzungen: Matura (50%),
Diplommittelschulabschluß (20%), Zahnarzthelferinnen oder Lehrabschluß in
einem anderen Beruf (30%). Auch heute gelten diese Abschlüsse als
Aufnahmebedingungen, mit einem Trend zur Matura. Seit
1991 reglementiert und überwacht das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) die
Ausbildung der DHs. Die Ausbildungszeit beträgt mittlerweile 3 Jahre. Der Titel
„Dipl.Dentalhygienikerin/Dentalhygieniker“ ist seit dem 1. Juli 1999
staatlich geschützt. Für die Zukunft wird eine Ausbildung an höheren Schulen
und Post Graduate Education für einen akademischen Abschluß diskutiert. Spanien: Wegen
Zahnärztemangel delegierten spanische Zahnärzte seit Jahren prophylaktische Tätigkeiten
an ihr Personal. Nach dem Beitritt zur EU entschloß man sich, diese Tätigkeit
gesetzlich zu regeln und ein EU-konformes Curriculum für die
Dentalhygieneausbildung zu erstellen. 1986 erfolgte die gesetzliche Regelung des
Berufsprofils. 1987 wurde an einem Lehrplan gearbeitet. Die erste Ausbildung
erfolgte 1989. Das erste private Ausbildungszentrum entstand in Valencia, das
erste öffentliche in Cuenca. Manche
Zahnärzte erschweren auch hier die Entwicklung des Berufsstandes, da sie befürchten,
daß Dentalhygieniker ohne ihre Supervision ein Behandlungszentrum gründen könnten.
Die allgemeine Akzeptanz nimmt jedoch zu, da immer mehr Zahnärzte positive
Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit DHs gemacht haben. Entwicklung in Deutschland und in Österreich In
Deutschland und in Österreich existiert zwar keine Ausbildungsgrundlage für
den Beruf Dentalhygiene, jedoch sind beide Länder durch die organisierte
Pionierarbeit der dort ansässigen DHs mit internationalem Diplom
Mitgliedstaaten der International Federation of Dental Hygienists (IFDH) und Gründungsmitglieder
der European Union of Dental Hygienists (EUDH). Deutschland: International
diplomierte DentalhygienikerInnen arbeiten dort schon seit Jahrzehnten in
klinischer Praxis. Seit 1991 gibt es eine gesetzliche Regelung, die den
Zahnmedizinern die Möglichkeit der Delegierbarbeit an Prophylaxepersonal unter
zahnärztlicher Kontrolle gestattet. Ein Gesetz bezüglich einer international
anerkannten Ausbildung für diesen Beruf gibt es jedoch noch nicht. 1990
schlossen sich eine Gruppe von international ausgebildeten DHs zum Deutschen
DentalhygienikerInnen Verband (DDHV) zusammen. Sein Ziel ist die Installation
eines anerkannten Abschlußes auf internationalem Niveau. Vertreter
der Ärztekammer dürften jedoch einen Bildungsweg vorziehen, der
Zahnmedizinische Assistentinnen durch Fort/Weiterbildungskurse und nicht durch
eine akademisch orientierte Grundausbildung als DHs qualifizieren soll. Der DDHV
sowie der IFDH (International Federation of Dental Hygienists) lehnte die
bislang stattgefundenen Fortbildungen (keine kann sich als Ausbildung
titulieren) in Deutschland mit der Begründung ab, daß diese nicht das derzeit
gängige internationale Niveau erreichen, welches für die Aufgabenbereiche von
DHs qualifizieren würde. In Deutschland arbeiten daher viele Zahnmedizinische
Assistentinnen als Dentalhygienikerinnen ohne Grundausbildung in klinischer
Praxis. Auch hier sehen Zahnärzte in gut ausgebildeten, selbständigen DHs eine
wirtschaftliche Bedrohung. So war das Bundesministerium für Gesundheit in Bonn
schon vor ca. zehn Jahren dazu bereit, die freiberufliche Tätigkeit der
DentalhygienikerInnen zu akzeptieren, was jedoch von einem Gremium, bestehend
aus Zahnärzten, welche bei der erforderlichen Gesetzesänderung am 21.12.1992
mit dem Ministerium zusammenarbeitete, unterbunden wurde. Derzeitige Überlegungen
zur DH-Fort/WeiterAusbildung sehen eine erweiterte Fortbildung für
Zahnmedizinische Assistentinnnen vor, man sucht eine Übergangslösung für die
ProphylaxesassistentInnen, die in Deutschland über eine Fortbildung verfügen,
die insgesamt ca. ein Jahr dauert und bereits seit Jahren klinisch tätig sind.
In weiterer Entwicklung erwartet man daß ein international akzeptiertes drei
Jahre währendes Dentalhygienestudium an einer Universität in Deutschland möglich
sein wird. Österreich: In Österreich ist die zahnmedizinische Vorbeugung und das damit verbundene Fach Dentalhygiene auf einem ähnlichen Stand wie in Deutschland, nur ist die Entwicklung noch etwas mehr verlangsamt. Mitte 1970 arbeiteten erstmals einige in den U.S.A. ausgebildete Dentalhygienikerinnen in renommierten Zahnarztpraxen in Wien und fanden ob ihrer fachlichen klinischen Kompetenz hohe Anerkennung. Eine Studie wies nach, daß durch den klinischen Einsatz einer Dentalhygienikerin der Bedarf an chirurgischen Eingriffen bei Personen mit Zahnfleischerkrankungen um 80% gesenkt werden konnte. Nach deutschem Vorbild wurde 1996 von C. Luciak-Donsberger, der Verein der DiplomdentalhygienikerInnen in Österreich (VDHÖ) zum Zweck der Förderung der fachgerechten Dentalhygienepraxis und der aktuellen Fortbildung gegründet. Da sich in Österreich eine hohe Akzeptanz der Bevölkerung für die derzeit privat zu bezahlende Leistung der professionellen Mundhygiene einstellte, entwickelte sich bald ein ähnlicher Trend wie in Deutschland und zwar Zahnmedzinischen Assistentinnen, entweder ohne strukturierte Fortbildung oder nach zweiwöchigen Kursen, die Aufgaben einer DH zu übertragen und den Patienten teuer zu verrechnen. Wegen der gesundheitspolitischen Bedenken dieser Praxis und um gesetzliche Anerkennung und international anerkannte Ausbildungsmöglichkeiten für die Ausübung des Dentalhygieneberufes zu erzielen, stellte der VDHÖ 1996 eine Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Erstellung des Berufsbildes. Ein Jahr später (am 10. März 1997) erhielt der VDHÖ eine Antwort, aus der zu schließen war, daß die qualifizierte Ausbildung der DHs „unter Befassung von einschlägigen Experten“, (Großteils Mitglieder der Ärztekammer), abgelehnt wurde. Es wurde argumentiert, daß die Ausbildung von ProphylaxehelferInnen im Vergleich zu der für DentalhygienikerInnen vorgesehenen mehrjährigen hochqualifizierten Ausbildung vergleichsweise kostengünstiger sei. Immer mehr vorbeugungsorientierte Zahnärzte und Patienten erkennen die fachliche Kompetenz der Dentalhygienikerinnen an und es herrscht eine Nachfrage, der nicht mehr nachzukommen ist.
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Geschrieben von D.H. Dissertori Christian |