In Europa

DER BERUF DES DENTALHYGIENIKERS UND SEINE ENTWICKLUNG IN EUROPA

Der Beruf der Diplomdentalhygienikerin bzw. des Diplomdentalhygienikers hat international 95 Jahre Tradition. Seit 1913 wurde in den U.S.A. (und seither in der Mehrzahl der industrialisierten Länder) die Aufgabe der Patientenversorgung auf zwei diplomierte Berufe aufgeteilt:  ZahnmedizinerInnen und Dentalhygienikerinnen. Mittlerweile wird der Beruf in über 25 Ländern ausgeübt und gelehrt. Generell handelt es sich um einen paramedizinischen Beruf, der zumindest über eine Fachhochschulausbildung erreichbar ist. In den letzten Jahren zeichnet sich ein Trend zu Ausbildungen mit universitärem Charakter und akademischen Abschlüssen ab.

Dänemark:

Die erste Ausbildung erfolgte 1974, als die Notwendigkeit für zahnmedizinische Vorbeugung auf breiter Ebene erkannt wurde. Zudem herrschte ein Mangel an Zahnärzten, also stellte der neue Beruf keine ökonomische Bedrohung dar, die bei der Gründung des Berufsstandes (wie in vielen anderen Ländern) Kontroversen entfacht hätte.

Das erste Curriculum orientierte sich nach norwegischem Vorbild und dauerte 2,5 Jahre. Die Ausbildung wurde staatlich finanziert, mit Universitätszahnkliniken affiliiert und erhielt daher sofort gesetzliche Anerkennung. Einstiegsvoraussetzung war und ist die Matura. Heute sind DentalhygienikerInnen durch eine Gesetzesänderung dazu autorisiert, in eigenen Praxen ohne zahnärztliche Kontrolle zu behandeln. Ihre Patienten erhalten jedoch nicht den staatlichen finanziellen Behandlungszuschuß, wie er für die DH-Behandlung in einer Zahnarztpraxis gewährt wird. 

England:

Das Berufsfach wurde 1954 legalisiert, die Dauer des ersten Ausbildung betrug ein Jahr. Bereits 1943 wurden in der Royal Airforce 6-wöchige Kurse abgehalten, die jedoch bald darauf wegen mangelhafter fachlicher Vorbereitung eingestellt wurden. Aber auch die 1-jährige Ausbildung entsprach nicht den Anforderungen des Berufes, und die Ausbildungsdauer wurde mit der Zeit auf zwei und drei Jahre verlängert und wird für höhere akademische Studien angerechnet. Ab Herbst 2000 erreicht man an der University of Manchester für das DH-Studium ein Baccalaureate Degree. 

Finnland:

Die professionelle zahnmedizinische Vorbeugung wurde durch eine Gesetzesränderung initiiert. Der Public Health Act (1972) sah sowohl restorative als auch präventive Versorgung vor. Die erste, ein Jahr dauernde Ausbildung erfolgte daraufhin im Jahr 1976 an der University of Helsinki Dental School und war an dem frühen schwedischen Ausbildungsmodell orientiert. 16 Zahnmedizinische Assistentinnen wurden ausgebildet. Um die Entstehung des Berufsbildes ist keine Kontroverse bekannt. Die Ausbildungsdauer beträgt seit 1987 dreieinhalb Jahre und wird an Fachhochschulen und Universitäten gelehrt. Aufnahmebedingung ist mittlerweile die Matura.

 

Niederlande:

Da Zahnerkrankungen ein bedenklich hohes Ausmaß erreicht hatten, beschlossen einige engagierte Zahnärzte, sich an internationalen Vorbeugungsinitiativen zu orientieren und initiierten die DH Bewegung. Zu Beginn stellte der Staat Stipendien für mehrjährige Studien in den U.S.A. zur Verfügung. Jene die deieses Angebot wahrgenommen hatten, hatten den Auftrag nach ihrer Ausbildung in die Niederlande zurückzukehren und in den ersten Lehrgängen organisatorisch und pädagogisch mitzuwirken.

Die hohen Kosten der Stipendien beschleunigten die Entstehung der ersten heimischen Ausbildungslehrgänge. Der erste währte zwei Jahre und erfolgte 1968 in Utrecht, danach an der Universität Amsterdam (1971), Nijmegen (1972), an der Freien Universität Amsterdam (1974) und in Groningen (1995). 1992 wurde die Ausbildungsdauer auf drei Jahre verlängert. Alle Ausbildungen sind Teil einer „University of Professional Education“ .

Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Beruf wurden ab 1963 vom Gesetz für „paramedical professions“ administriert (1974: “Dental Hygienists Resolution“). Seit Dezember 1997 erfolgt die Diplomierung unter einem Gesetz für Berufe in der individuellen Gesundheitsversorgung. Der Berufstitel ist seither gesetzlich geschützt (Law on Professions in Individual Health Care - BIG).

In den Niederlanden wird Dentalhygiene als Berufsfach von manchen Zahnärzten aufgrund wirtschaftlicher Ängste kontroversiell betrachtet, obwohl die Anzahl der Befürworter ständig steigt. 

Norwegen:

Norwegen war das erste Land Europas, in dem der Beruf implementiert wurde. Die ersten DentalhygienikerInnen wurden 1924 in Oslo ausgebildet, eine Zeit, in der die wissenschaftliche Literatur vermehrt auf die Bedeutung der Oralhygiene hinwies. Nach amerikanischem Vorbild initiierte ein Zahnarzt die erste Ausbildung, da er für seine eigene Praxis eine Dentalhygienikerin wünschte. Die zahnmedizinische Fakultät der Universität Oslo und Oslo Public Dental Care arbeiteten an dem ersten Programm zusammen. Von 1924 bis 1947 wurden nur vier Ausbildungsjahrgänge durchgeführt und insgesamt 24 DentalhygienikerInnen ausgebildet. Von 1948 bis 1971 währte die Ausbildung ein Jahr und es wurden insgesamt 130 DHs graduiert. Seit 1971 beträgt die Studiendauer zwei Jahre. 1976 eröffnete der zweite Studienort an der Universität in Bergen, 1994 der dritte in Tromsø. In Norwegen werden jährlich 57 DentalhygienikerInnen ausgebildet. 

Portugal:

Der erste, drei Jahre dauernde akademische Studienlehrgang für Dentalhygiene wurde 1983 an der Universität von Lissabon initiiert. Es war der zahnmedizinischen Fakultät (allen voran zwei Zahnmediziner) ein Anliegen, die bedenkliche Zahngesundheit der Bevölkerung zu verbessern. Das Ministerium für Arbeit und Industrie unterstützte das Vorhaben, da die Gelder zur Entwicklung des Berufsfaches unter der Prämisse zur Verfügung gestellt wurden, daß Arbeitsplätze für Jugendliche entstehen würden.

Weiters waren Consultants der European Division der WHO (Copenhagen) sowie das Gesundheitsministerium an der Implementierung des Berufes beteiligt. Weitere Finanzierung kam durch eine U.S. Organisation (Project HOPE: The People to People Health Foundation, Millwood, Virginia).

1982 wurde eine Dentalhygieneprofessorin der University of Washington, Norma Wells, mit der Curriculumentwicklung des ersten Studienlehrgangs in Lissabon beauftragt. Zwei Diplomkrankenschwestern begaben sich  für die DH-Ausbildung an die Universität in Genf, um später die Implementierung der Ausbildung an der Lissabon mitzugestalten. Eine internationale Kooperation mit der University of Washington ermöglichte Portugiesen Stipendien im Department of Dental Hygiene. Die Kooperation der beiden Universitäten besteht nach wie vor und portugiesische DHs haben die Möglichkeit, nach ihrem dreijährigen Studium, durch ein staatliches Stipendium (für Studiengebühren und Lebens-erhaltungskosten) ein weiteres Jahr im Bundesstaat Washington zu studieren.

Portugal hat heute mit 20% international den höchsten Anteil an Männern in diesem Berufsfach, möglicherweise, weil der Einstieg in den Beruf von Anfang an ein akademischer war und nicht über den Weg der Zahnmedizinischen Assistenz führte, die überwiegend von Frauen ausgeübt wird. Auch war zu Beginn nicht der klinische Einsatz in zahnärztlichen Praxis vorrangig, da damals kaum Jobs im privaten Sektor angeboten wurden, sondern eher die Planung, Organisation und Administration institutionalisierter Vorbeugungsprogramme, die mit insgesamt 150 DHs bis heute noch unterbesetzt sind.

 

Schweden:

Unter den Initiatoren des Berufsfaches findet sich ein in den U.S.A. ausgebildeter Parodontologe. Zu Anfang erhielten Zahnmedizinische Assistentinnen die Möglichkeit, in England eine staatlich subventionierte DH-Ausbildung zu machen, um nach ihrer Rückkehr gemeinsam mit Zahnärzten die ersten Ausbildungslehrgänge zu gestalten. Der erste Studienlehrgang erfolgte 1968, währte ein Jahr, war weniger akademisch orientiert und setzte eine Ausbildung zur Zahnmedizinischen Assistentin voraus.

Der Berufsstand wurde vom National Board of Health and Welfare zugelassen. Seit 1977 sind alle paramedizinischen Ausbildungen in das akademische System integriert. 1992 wurde die Grundausbildung auf zwei Jahre verlängert. Der Abschluß zur Zahnmedizinischen Assistentin ist keine Einstiegsvoraussetzung mehr, sondern die Matura.

Heute ist das Studium der Dentalhygiene zunehmend akademisch orientiert. Es ist möglich nach 3 Jahren ein Bachelors’ und nach 4 Jahren ein Masters’ Degree in Caring Sciences-Dental Hygiene zu erwerben. Dieses wird für Doktoratstudien in den Gesundheitswissenschaften angerechnet.

Ursprünglich gab es Kontroversen um die Einführung des Berufes. Viele Zahnärzte fühlten sich wirtschaftlich bedroht, obwohl Parodontologen den Beruf befürworteten und schätzten. Anfang der 80er Jahre eröffneten mehrere neue Ausbildungsstätten und viele DHs betraten den Jobmarkt zu gleicher Zeit, als auch eine Zunahme an Zahnärzten zu verzeichnen war. Diese Entwicklung förderte wirtschaftliche Ängste der Zahnärzte und infolge deren Opposition zum Dentalhygieneberuf. Mittlerweile entspannte sich die Situation da die Nachfrage nach Zahnärzten und DentalhygienikerInnen gestiegen ist.

 

Schweiz:

Der erste zweijährige Ausbildungsjahrgang erfolgte 1973 nach jahrelanger berufspolitischer Kontroverse. Durch den unermüdlichen Einsatz einiger wegweisender, vorbeugungsorientierter Zahnärzte konnte der Beruf nach vielen Rückschlägen, verursacht durch die zahnmedizinische Standesvertretung, dennoch in manchen Kantonen 1975 (in der Gesamtschweiz erst 1991) legalisiert werden. Während dieser Debatten wurden immer mehr ausländische (überwiegend amerikanische und schwedische) DHs in der Schweiz eingesetzt. Einige von ihnen trugen zur Erstellung der ersten Ausbildung und in der Lehre an den ersten Schulen bei.

Laut Verena Steinegger, einer Pionierin der ersten schweizerischen Ausbildung, erbrachten die Studentinnen folgende Voraussetzungen: Matura (50%), Diplommittelschulabschluß (20%), Zahnarzthelferinnen oder Lehrabschluß in einem anderen Beruf (30%). Auch heute gelten diese Abschlüsse als Aufnahmebedingungen, mit einem Trend zur Matura.

Seit 1991 reglementiert und überwacht das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) die Ausbildung der DHs. Die Ausbildungszeit beträgt mittlerweile 3 Jahre. Der Titel „Dipl.Dentalhygienikerin/Dentalhygieniker“ ist seit dem 1. Juli 1999 staatlich geschützt. Für die Zukunft wird eine Ausbildung an höheren Schulen und Post Graduate Education für einen akademischen Abschluß diskutiert.

 

Spanien:

Wegen Zahnärztemangel delegierten spanische Zahnärzte seit Jahren prophylaktische Tätigkeiten an ihr Personal. Nach dem Beitritt zur EU entschloß man sich,  diese Tätigkeit gesetzlich zu regeln und ein EU-konformes Curriculum für die Dentalhygieneausbildung zu erstellen. 1986 erfolgte die gesetzliche Regelung des Berufsprofils. 1987 wurde an einem Lehrplan gearbeitet. Die erste Ausbildung erfolgte 1989. Das erste private Ausbildungszentrum entstand in Valencia, das erste öffentliche in Cuenca.

Manche Zahnärzte erschweren auch hier die Entwicklung des Berufsstandes, da sie befürchten, daß Dentalhygieniker ohne ihre Supervision ein Behandlungszentrum gründen könnten. Die allgemeine Akzeptanz nimmt jedoch zu, da immer mehr Zahnärzte positive Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit DHs gemacht haben.

 

 Entwicklung in Deutschland und in Österreich

 

In Deutschland und in Österreich existiert zwar keine Ausbildungsgrundlage für den Beruf Dentalhygiene, jedoch sind beide Länder durch die organisierte Pionierarbeit der dort ansässigen DHs mit internationalem Diplom Mitgliedstaaten der International Federation of Dental Hygienists (IFDH) und Gründungsmitglieder der European Union of Dental Hygienists (EUDH). 

Deutschland:

International diplomierte DentalhygienikerInnen arbeiten dort schon seit Jahrzehnten in klinischer Praxis. Seit 1991 gibt es eine gesetzliche Regelung, die den Zahnmedizinern die Möglichkeit der Delegierbarbeit an Prophylaxepersonal unter zahnärztlicher Kontrolle gestattet. Ein Gesetz bezüglich einer international anerkannten Ausbildung für diesen Beruf gibt es jedoch noch nicht.

1990 schlossen sich eine Gruppe von international ausgebildeten DHs zum Deutschen DentalhygienikerInnen Verband (DDHV) zusammen. Sein Ziel ist die Installation eines anerkannten Abschlußes auf internationalem Niveau.

Vertreter der Ärztekammer dürften jedoch einen Bildungsweg vorziehen, der Zahnmedizinische Assistentinnen durch Fort/Weiterbildungskurse und nicht durch eine akademisch orientierte Grundausbildung als DHs qualifizieren soll. Der DDHV sowie der IFDH (International Federation of Dental Hygienists) lehnte die bislang stattgefundenen Fortbildungen (keine kann sich als Ausbildung titulieren) in Deutschland mit der Begründung ab, daß diese nicht das derzeit gängige internationale Niveau erreichen, welches für die Aufgabenbereiche von DHs qualifizieren würde. In Deutschland arbeiten daher viele Zahnmedizinische Assistentinnen als Dentalhygienikerinnen ohne Grundausbildung in klinischer Praxis. Auch hier sehen Zahnärzte in gut ausgebildeten, selbständigen DHs eine wirtschaftliche Bedrohung. So war das Bundesministerium für Gesundheit in Bonn schon vor ca. zehn Jahren dazu bereit, die freiberufliche Tätigkeit der DentalhygienikerInnen zu akzeptieren, was jedoch von einem Gremium, bestehend aus Zahnärzten, welche bei der erforderlichen Gesetzesänderung am 21.12.1992 mit dem Ministerium zusammenarbeitete, unterbunden wurde. Derzeitige Überlegungen zur DH-Fort/WeiterAusbildung sehen eine erweiterte Fortbildung für Zahnmedizinische Assistentinnnen vor, man sucht eine Übergangslösung für die ProphylaxesassistentInnen, die in Deutschland über eine Fortbildung verfügen, die insgesamt ca. ein Jahr dauert und bereits seit Jahren klinisch tätig sind. In weiterer Entwicklung erwartet man daß ein international akzeptiertes drei Jahre währendes Dentalhygienestudium an einer Universität in Deutschland möglich sein wird. 

Österreich:

In Österreich ist die zahnmedizinische Vorbeugung und das damit verbundene Fach Dentalhygiene auf einem ähnlichen Stand wie in Deutschland, nur ist die Entwicklung noch etwas mehr verlangsamt. Mitte 1970 arbeiteten erstmals einige in den U.S.A. ausgebildete Dentalhygienikerinnen in renommierten Zahnarztpraxen in Wien und fanden ob ihrer fachlichen klinischen Kompetenz hohe Anerkennung. Eine Studie wies nach, daß durch den klinischen Einsatz einer Dentalhygienikerin der Bedarf an chirurgischen Eingriffen bei Personen mit Zahnfleischerkrankungen um 80% gesenkt werden konnte. Nach deutschem Vorbild wurde 1996 von C. Luciak-Donsberger, der Verein der DiplomdentalhygienikerInnen in Österreich (VDHÖ) zum Zweck der Förderung der fachgerechten Dentalhygienepraxis und der aktuellen Fortbildung gegründet. Da sich in Österreich eine hohe Akzeptanz der Bevölkerung für die derzeit privat zu bezahlende Leistung der professionellen Mundhygiene einstellte, entwickelte sich bald ein ähnlicher Trend wie in Deutschland und zwar Zahnmedzinischen Assistentinnen, entweder ohne strukturierte Fortbildung oder nach  zweiwöchigen Kursen, die Aufgaben einer DH zu übertragen und den Patienten teuer zu verrechnen. Wegen der gesundheitspolitischen Bedenken dieser Praxis und um gesetzliche Anerkennung und international anerkannte Ausbildungsmöglichkeiten für die Ausübung des Dentalhygieneberufes zu erzielen, stellte der VDHÖ 1996 eine Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Erstellung des Berufsbildes. Ein Jahr später (am 10. März 1997) erhielt der VDHÖ eine Antwort, aus der zu schließen war, daß die qualifizierte Ausbildung der DHs „unter Befassung von einschlägigen Experten“, (Großteils Mitglieder der Ärztekammer), abgelehnt wurde. Es wurde  argumentiert, daß die Ausbildung von ProphylaxehelferInnen im Vergleich zu der für DentalhygienikerInnen vorgesehenen mehrjährigen hochqualifizierten Ausbildung vergleichsweise kostengünstiger sei. Immer mehr vorbeugungsorientierte Zahnärzte und Patienten erkennen die fachliche Kompetenz der Dentalhygienikerinnen an und es herrscht eine Nachfrage, der nicht mehr nachzukommen ist.

 

Geschrieben von D.H. Dissertori Christian